Fünf Mythen um das Klonen von Menschen
von Gernot Faulseit
1. „Für Dolly wurden 277 Versuche benötigt und nur einer hat geklappt“ – Diese Aussage impliziert, dass bei den 277 Versuchen, 276 Schafembryonen ums Leben gekommen waren. Dabei handelt es sich um ein Missverständnis der Bedeutung dieser Zahl: Sie bedeutet lediglich, dass aus den Kerntransplantationsexperimenten 277 Fusionszellen zwischen Eizellen und Kerndonorzellen hervorgegangen sind. 29 davon hatten sich dabei zu Embryos entwickelt, die dann in 13 Mutterschafen eingeführt wurden. Nur eines der Schafe ist schwanger geworden und brachte Dolly zur Welt. Es wurde kein einziges Schaf geboren, dass missgebildet war oder kurz nach der Geburt gestorben ist.
2. „Wenn sich Menschen klonen, vermindert sich die genetische Vielfalt, die Evolution würde eingeschränkt“ – Die Zahl der Menschen, die sich klonen lassen werden, wird wahrscheinlich sehr gering sein, da der Aufwand und die Kosten für das Verfahren im Vergleich zur natürlichen Fortpflanzung wahrscheinlich immer unverhältnismäßig sein wird. Nach einer Forsa-Umfrage in Deutschland aus dem Jahr 1997 beantworteten nur 2% die Frage „Würden Sie sich selbst klonen lassen?“ mit „Ja“. Ähnliche Umfrageergebnisse ergaben sich auch in anderen Ländern. In diesem Umfang wäre der Einfluss auf den Genpool gleich null. Davon abgesehen ist der Einfluss der natürlichen Evolution auf den Menschen und damit seine Bedeutung höchst fragwürdig. Der moderne Mensch definiert sich überhaupt erst dadurch, dass er sich dem Selektionsdruck entzieht, z.B. durch Ingenieurs- und Baukunst, Medizin und nicht zuletzt durch den Aufbau von Gesellschaftssystemen, die eine Art künstlichen Familienersatz zum Schutz der schwachen Mitglieder darstellen. Ferner führt zwar die Rekombination der Gene zu neuen Genotypen bei der sexuellen Fortpflanzung zur Fluktuationen der Zahl der verschiedenen Genotypen (genetische Variabilität). Würden sich aber alle Menschen plötzlich entschließen sich zu klonen, entstünden entsprechend viele genetisch verschiedene Klone – die Zahl der verschiedenen Genotypen bliebe konstant, würde aber auch nicht abnehmen.
3. „Ein Klon hat eine deutlich höhere Krankheits- und Fehlbildungswahrscheinlichkeit“ – Die häufigste Ursache für Missbildungen sind Störungen in der Embryogenese, die Klone und natürliche Kinder durchlaufen müssen. Diese können durch äußere Faktoren (fruchtschädigende Arzneimittel oder Chemikalien) oder durch Umstände im Körper der Frau bedingt sein, was gleichermaßen geklonte und natürliche Embryonen/Feten betrifft. Oft sind die Missbildungen aber die Folge von genetischen Defekten, z.B. Anomalien der Chromosomen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder das ungünstige Zusammentreffen zweier rezessiver Gene, die zur Ausbildung von Erbkrankheiten wie Sichelzellanämie, Phenylketonurie oder Cystische Fibrose führen. Diese Defekte entstehen erst durch die Zellreifeteilung der Keimzellen bzw. durch Rekombination der Gene bei der Befruchtung – beides Vorgänge die bei der Erzeugung eines Klons nicht stattfinden können. Zusätzlich ermöglichen die gängigen Techniken des Klonens quasi automatisch die Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der Embryonen mit krankheitserregenden Genen ausselektiert werden können, und die deshalb routinemäßig kombiniert werden dürfte. Insgesamt besteht für einen menschlichen Klon also prinzipiell eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass er an Missbildungen und Erbkrankheiten leiden wird. Natürlich sind bisher die Schäden durch das Kerntransplantionsverfahren selbst unberücksichtigt geblieben. Entgegen aber häufiger geäußerten Behauptungen zeichnen die bisher durchgeführten Tierversuche kein einheitliches Bild der beobachteten Schäden, insbesondere was die Lebenserwartungen (Telomer-Alterung) und der Gesundheitszustand der geklonten Tiere betrifft. Selbst, wenn die verwendeten Klonprotokolle diesbezüglich noch nicht ausgereift sind, heißt das nicht, dass sie nicht noch wesentlich verbessert werden können. Entgegen der öffentlichen Meinung sollte also mehr Forschung in diesem Bereich betrieben werden, auch an geklonten menschlichen embryonalen Stammzellen, bei der aber von einer Implantation abgesehen wird. Forschung ist wichtig, um die Gesundheit zukünftiger geklonter Kinder sicherzustellen – eine moralische Pflicht, der sich die Gesellschaft stellen muss.
4. „Der Klon wäre menschenrechtswidrig fremdbestimmt und durch seine fehlende ‚genetische Einzigartigkeit’ in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt“ – Zunächst einmal kann nicht oft genug betont werden, dass ein menschlicher Klon wie wir alle ein selbständig denkendes und handelndes Individuum ist, der mit denselben Grundrechten auszustatten ist wie jeder andere Mensch auch. Ein Klon ist kein minderwertiges Duplikat eines Menschen und auch keine 1:1-Kopie. Wie jeder Mensch durchlebt ein Klon im Laufe seines Erwachsenwerdens einen persönlichen Reifungsprozess, der seine Persönlichkeit und Individualität prägt. Seine genetische Identität hat darauf zwar einen Einfluss, aber der ist auch nicht größer als bei natürlich gezeugten Kindern oder bei eineiigen Zwillingen, die als natürliche Klone tagtäglich zu Tausenden auf die Welt kommen. Bei letzteren würde man sich ebenso wenig um eine Identitätskrise aufgrund fehlender „genetischer Einzigartigkeit“ sorgen. Darüber hinaus ist der Umwelteinfluss auf das Aussehen und die Persönlichkeit so groß, dass sich selbst eineiige Zwillinge, deren Lebenswege sich trennen, sich bald überhaupt nicht mehr ähnlich sein können. Häufig wird die psychosoziale Störung des Klons zu seiner Mutter oder Vater betont, die tatsächlich genetisch sein Zwillinge darstellen. Die Konfusion wird dabei erst perfekt, wenn man bedenkt, dass die Kinder des Klons dann – genetisch betrachtet – auch die Kinder der Erzeuger des Klons darstellen und das Begriffe wie Onkel, Tante und Großeltern ihre Bedeutung verlieren. Aber welche Relevanz hat dies tatsächlich für den Klon? Der Klon wächst als Sohn oder Tochter auf und wird dieselbe emotionale Bindung zu seinen sozialen Eltern haben wie ein Adoptivkind zu seinen Pflegeeltern oder das Kind eines Zwillings zu seinem Onkel oder seiner Tante, die „in Wahrheit“ sein zweiter Vater oder seine zweite Mutter sind. Manchmal wird auch von einem Verlust der „sozialen Polarität Mutter/Vater“ gesprochen, weil der Klon Nachkomme einer einzelnen Person sein kann (einer Frau oder eines Mannes, der eine Leihmutter beauftragt hat) – vor diesem Problem steht aber auch ein Kind einer (eines) alleinerziehenden Mutter (Vaters). Und worin besteht letztendlich die Fremdbestimmung beim Klonen? Ist ein natürlich gezeugtes Kind freier? Es konnte sich seine Lebensumstände – wie Armut, die politischen Verhältnisse im Heimatland oder die Achtung der Menschenrechte in demselben – nicht aussuchen, ebenso wenig wie seine körperliche Erscheinung und seine Talente, die von den Eltern vererbt werden. Und ist der Zufall bei der genetischen Lotterie ein Garant für Freiheit und muss deshalb ein Down-Syndrom-Patient dankbar dafür sein, dass er nicht mit den gleichen Eigenschaften wie Boris Becker oder Albert Einstein geboren wurde?
5. „Was treibt jemanden dazu, von sich selbst einen Klon haben zu wollen?“ – diese Frage stellen sich sogar Reproduktionsbiologen und –mediziner, die sich eigentlich selbst diese Antwort geben müssten. Dabei ist die Antwort dieselbe wie auf die Frage hin, warum wir Kinder haben wollen. Alleinstehende Frauen werden diese Technik am ehesten nutzen, da sie ihre eigenen Eizellen verwenden können, während Männer auf eine Eizellspende, die in Deutschland ebenfalls verboten ist, zurückgreifen müssten. Interessant wäre reproduktives Klonen für homosexuelle Paare, denen die herkömmliche Reproduktionsmedizin in Deutschland nichts nützt. Bei lesbischen Paaren bestünde sogar die Möglichkeit, zwei Embryonen, je einer von beiden Frauen, zu erzeugen und diese zu einer sogenannten Chimäre verschmelzen zu lassen. Das Kind, was dabei entstünde, besäße zu je 50% das Erbgut beider Frauen. Bei homosexuellen männlichen Paaren ist dies prinzipiell ebenfalls möglich, jedoch abermals von einer Eizellspende abhängig. Klongegnern muss dieser Vorgang als noch größere Perversion vorkommen. Ihnen sei aber erwidert, dass die Adoption die Reproduktionsmedizin niemals ganz ersetzen wird, da der Wunsch nach einem eigenen Kind tief in uns verwurzelt ist, ja sogar der ureigenste Antrieb unseres Daseins ist. Es handelt sich um Betroffene nicht um narzisstische Persönlichkeiten wie stereotype 60-jährige Millionäre und Eltern, die um ihr verstorbenes einziges Kind trauern. Sie handeln zumindest nicht weniger narzisstisch als Eltern, die ein Kind als „Ausdruck gegenseitiger Zuneigung“ bekommen möchten, oder einfach die Familienplanung vergessen. Es gibt ein Recht auf Reproduktionsfreiheit für jeden Menschen!
25.02.2003